Bundesland: Schleswig-Holstein Autor: Miro ä Hallo,
bei der Begutachtung eines Objektes im Bestand (Gebäude gringer Höhe)in Hamburg tauchte die Frage auf, ob der Dachboden einschl. der Dachbodennieschen von dem Treppenraum
mit Brandschutztüren abzutrennen ist.
Zurzeit existiren dort ganz "normale" alte Türen ohne Rauch- bzw. Brandschutzfunktion.
In dem Treppenraum sind auch einige el. Leitungen, die nach der neuen LAR ebenfalls saniert werden müßten.
Im Moment tue ich mich sehr schwer überhaupt in dem Bereich etwas brandschutztechnisch zu unternehmen, mit folgender Begründung:
1. Das Gebäude ist seit Jahren im Bestand, also "Bestandsschutz"- ich weiss den gibt es an sich nicht....
2. Die Mietparteien im EG sowie 1 OG. haben einen zweiten Rettungsweg über die Fenster.
3. Im Dachbodenbereich sind keine Brandlasten vorhanden. Wird als Bedingung von mir festgeschrieben.
4. Der Kellerbereich ist vom Treppenraum mit einer Brandschutztür abgetrennt.
Zur Zeit der Gebäudeentstehung war es nicht üblich den Dachboden vom Treppenraum abzutrennen.
Aus brandschutztechnischer Sicht wäre es sinnvoll alle Register zu ziehen und alle Zugangstüren zum Dachboden einschl. aller Nieschen zum Treppenraum mit Brandschutztüren auszustatten sowie die Elektroleitungen mit einem I 30 Kanal zu versehen.
Auf der anderen Seite habe ich die o. g. Punkte 1-4 und möchte dem Gebäudeeigentümer keine unnötigen Kosten entstehen assen.
Welche Methode sollte man hier wählen, Hardcore oder den Brandschutz so belassen in Abstimmung mit der zuständigen Bauprüfabteilung?
Freue mich auf die Antworten.
Gruß
Miro