Hallo Kollegen
U. U. könnt Ihr mir, hinsichtlich eines Bauvorhabens in Sachsen weiter helfen, bei welchem ich den Brandschutztechnischen Nachweis erstelle/erstellte.
Nach Punkt 28.4 Außenwände der VwVSächsBO sind bei hinterlüfteten Fassaden einige Punkte zu beachten (horizontale Brandsperre, A1/A2 Dämmung, etc.).
Können Ihr mir Informationen geben, ob an die Außenverkleidung der Fassade (also die ?Sichtfläche?) ebenfalls Anforderungen hinsichtlich Brandschutzes bestehen (brennbar, nicht brennbar, etc.)?
Mit Bitte um kurze und präzise Unterstützung.
Vielen Dank
Rupi