Autor: Hallo,
ich habe damit noch keine Erfahrung, habe aber schon diverse Beiträge gelesen, die eine doch wohl mögliche Abweichung Richtung MBO beschreiben insbesondere im Altbaubereich kann man doch meist nur unkonventionelle Wege z.B. auch die der Abweichung:
z.B. Zitat: ... deshalb, daß man von 6,95 auf 7,05 nicht gleich von F 30 nach F 90 kommt, ist die Staffelung mit der "F 60 Klasse" ja sinnvoll. Und wenn man in der MBO / HBO nachweist, daß man die Schutzziele erreicht hat, kann man sich von allen Einzelvorschriften befreien lassen: wunderbarer § 63 HBO....
Vielleicht sollte man ´befreien lassen´ durch Abweichung ersetzen... aber es klingt nach einem überzeugenden Erfogserlebnis..