Eine Einstufung als "Sonderbau" bedeutet nicht gleichzeitig die Gültigkeit einer Sonderbauvorschrift oder Sonderbauverordnung - also gilt hier weiterhin die BayBO!
Hilfreich ist natürlich immer der Blick über den Tellerrand: Was machen die anderen Bundesländer? (siehe hier auch der Beitrag von Hr. Werner Müller zur Frage im Forum "Altenheim, welche Richtlinie ist zu empfehlen?")
Das Brandschutzkonzept eines "Sonderbaus" ist immer genehmigungsplichtig! Zustimmung (meist mit Auflagen) entweder durch einen Verantwortlichen Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz (SV Bau) oder durch die Baugenehmigungsbehörde (meist unter Mitwirkung der zuständigen Feuerwehr).