Hallo Rupi,
in NRW werden Altenpflegeheime nach den Vorschriften der hier noch gültigen KhBauVO beurteilt, wobei allerdings von einer Reihe von Vorschriften, die ganz offensichtlich speziell auf das "typische" Krankenhaus zugeschnitten sind, regelmäßig Abweichungen zugelassen werden.
Ende März soll auch in NRW über ein verwaltungsgerichtliches Verfahren entschieden werden, bei dem es konkret um die Frage geht, ob auf Altenwohn- und Pflegeheime die KhBauVO anzuwenden ist. Das Ganze basiert auf mit der KhBauVO begründete brandschutztechnische Forderungen eines Bauaufsichtsamtes im Zusammenhang mit der vorgenommenen wiederkehrenden Prüfung (u.a. nachträgliche Forderung einer BMA).
Gibt es eine solche Sonderbauverordnung wie die KhBauVO oder eine auch Brandschutz regelnde Heimrichtlinie nicht, handelt es sich dennoch um einen Sonderbau, an den besondere Anforderungen gestellt werden können.
Für ein Altenpflegeheim dürften folgende Punkte besonders relevant sein:
- mind. 2 Brandabschnitte zur horizontalen Evakuierung der Bewohner
- jeder Brandabschnitt muss dabei einen notwendigen Treppenraum haben
- Installation einer flächendeckenden BMA mit Aufschaltung zur Feuerwehr
- funktionierendes betriebliches Evakuierungskonzept (fahrbare Betten oder Tragetücher im Bett?)
Lassen Sie sich bitte nicht auf Diskussionen hinsichtlich der Pflegestufen und Mobilität ein, da irgendwann die meisten Bewohner in der höchsten Stufe landen. Ein Umzug bei Erreichen einer höheren Stufe ist für die Bewohner nicht zumutbar und realitätsfremd. Bei der Planung sollte also immer von "schweren Fällen" ausgegangen werden. Eine Eigenrettung dürfte in den wenigsten Fällen möglich sein (Demenz). Insofern stellt ein Pflegeheim gegenüber einem Krankenhaus, dessen Patienten allenfalls zeitweise auf fremde Hilfe angewiesen sind und zumeist, da aufnahmefähig, in der Lage sind, sich noch selbst retten zu können, sogar ein größeres Gefährdungspotential dar.
Das von Herrn Schächer zuvor beschriebene Modell "Wohngruppen" ohne horizontale Rettungswege (notwendige Flure) ist meiner Meinung nach nur unter besonderen baulichen Voraussetzungen umsetzbar.
Gute Erfahrungen habe ich mit einer gerade fertiggestellten Einrichtung gemacht, wo sich Wohninseln (mit Aufenthaltsraum und gemeinsamer Küche ohne notwendigem Flur) mit zugehörigen angrenzenden Bereichen mit Bettenzimmern und notwendigem Flur, brandschutztechnisch getrennt durch Wände F90-AB und offen gehaltenen Flurtüren in T30-RS, abwechselnd aneinanderreihen. Die einzelnen Gruppen bestehen aus jeweils 8 Bewohnern.
Die Treppenräume wurden dabei so geschickt angeordnet, dass aus jedem Wohnbereich der Rettungsweg über einen notwendigen Flur führt.
Dieser vorbildliche Fall zeigte mir, dass sich bei guter Planung menschenwürdiges Leben als Heimbewohner und notwendiger Brandschutz durchaus miteinander vereinbaren lassen.
Gruß
Emilie