Hallo Herr Schnabelrauch,
bei Realteilung ist eine grenzständige Brandwand auf jeder Seite des "neuen", hier endenden Hauses gefordert. Brandwände gehen bis zur Außenkante der Wand und in Brandwände dürfen brennbare Bauteile nicht eingreifen. A u c h schwer entflammbare Bauteile sind b r e n n b a r e Bauteile und haben im Bereich der Brandwand n i c h t s zu suchen !
Die Forderung ist so beschrieben, daß brennbare Bauteile in die Bw eingreifen können, wenn der verbleibende Rest F 90 A weiterhin erreicht. Das ist bei einem Trennstreifen nichtbrennbarem Material n i c h t der Fall. Also: WDVS entfernen und durch nichtbrennbare Dämmung über die gesamte Brandwandstärke ersetzen, neu (nichtbrennbar) einputzen ... Aber dafür bleibt der Brand des einen auch vom anderen fern.
mfg Franz Schächer