Autor: klaus Hallo,
sehr geehrte Damen und Herren,
"Warum sollte der Nachweisersteller ausgewechselt werden?"
Antw.: weil der Nachweisersteller vielleicht vergessen hat darauf hinzuweisen, daß es eine Notbeleuchtung nach DIN braucht und daß diese gemäß LAR, etc. befestigt/verlegt werden müsste, sowie daß eine anforderungsgemäße Verlegung an F0-Tragwerk oft nicht geht,
"Wer sollte das veranlassen?"
Ant.: der Bauherr, der GU, der Investor, etc.
"Wieso sollte Kostenersatz drohen?"
Antw.: wegen Zeitverzug, Mehrkosten, Ärger ...
"2) Warum sollte das Ganze lieber in Bayern sein?"
Antw.: weil ich nur die BayBO (soweit nach 30 Jahren möglich) und etwas die MBO, etc. kenne und mit Abweichungen in anderen Ländern keine Erfahrung habe.
"3) Von was soll bitte abgewichen werden, um einen Antrag auf Abweichung zu stellen?"
Antw.: es wurde doch von den Forderungen der LAR (=ETB) abgewichen, weil Notbeleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung nicht an mind. F30-Tragwerk befestigt werden kann, oder? Sollten Sie eine Erdverlegung mit Lichtstelen vorhaben, so wäre dieses wahrscheinlich wieder anforderungsgemäß.
"4) Was bedeutet "sonst isolierter Antrag auf Abweichung..."?"
Antw.: das ist eben Bayern und BayBO, wenn kein Sonderbau, sondern vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, dann müssen Abweichungan z.B. als "isol. Anträge auf Abweichung..." beantragt und genehmigt werden.
"Und welche geheimnisvollen Zusammenhänge/Abhängigkeiten sollten Ihrer Meinung nach dargestellt werden?"
Antw.: aus o.a. Antworten erkennen Sie hoffentlich die entsprechenden Zusammenhänge / Abhängigkeiten.
"@Thieme: Ich finde eine Sicherheitsbeleuchtung, die auch nach Totaleinsturz eines Gebäudes den Schutt von unten beleuchtet, ganz Spitze. Das versteht man heutzutage unter "Funktionserhalt".
Antw.: das verstehe ich nicht. Zwischen kleinem Brand und Totaleinsturz ist ein weites Feld und die Mitarbeiterinnen (weil heute Weltfrauentag!) und die Mitarbeiter, Besucher, etc, müssen auch bei Brand mit Strom-/Lichtausfall noch geordnet fliehen können. Ausserdem bleibt eine F0-Konstruktion erfahrungsgemäß bei normaler Brandentwicklung noch ca. 5 - 10 Min. so stehen. daß eine Eigenrettung möglich ist und dafür braucht man eben auch Licht. Die o.a. Ausführung mit Notbeleuchtung an F0-Konstruktion ist häufig anzutreffen. Mit einem abgestimmten anforderungsgemäßen Brandschutzkonzept(incl. der beantragten Abweichungen) ist das üblicherweise genehmigungsfähig, auch ohne SV-Ärger.
Grüße Klaus