Autor: caddy Hallo Herr Klein, was mich bei den Doppelhauswintergarten immer schon beschäftigte:
Was ist den eigendlich mit den Brandüberschlag über die Dachfläche des Wiga, wenn die Brandwand nur profilgleich dem WiGa abschließt und der Nachbar ein Fenster knapp neben der Mauer hat?
Und zum eigenen Gebäude (wenn es nicht geringer Höhe ist), schlägt da der Art. 33 Abs. 6 BayBO ein? (Die Dächer von Anbauten, die an Wände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsdauer anschließen, sind in einem Abstand bis zu 5 m von diesen Wänden mindestens so widerstandsfähig
gegen Feuer wie die Decken des anschließenden Gebäudes herzustellen.)
Ich habe noch nie einen Wintergarten mit Brandschutzverglasung im Dachbereich gesehen...
Gruß, Caddy