Autor: Andreas Beuscher Hallo Henriette,
es ist zwar etwas abseits der Frage aber im Zusammenhang:
Bitte sehen Sie den nachf. Auszug aus der IndBauRL
3.5 Geschoss
Ein Geschoss umfasst alle auf gleicher Ebene liegenden Räume eines Industriebaus sowie in der Höhe zu dieser Ebene versetzten Raumteile.
-... -...
- untergeordnete Räume innerhalb eines Raumes, die in funktionaler Verbindung zu diesem Raum stehen, wie z. B. Meisterbüros.
Es gibt natürlich versch. Sachfragen zu klären:
-Gebäude nach IndBauRL?
-Nutzung wie Meisterbüro?
- etc.
Bei der Nutzung wie Meisterbüro!!! sehe ich dei Möglichkeit des Verzichts auf eine Brandschutztechnische Trennung dieses Raumes.
Dagegen spricht z.B. die Größe des Raumes 25 m2 (wirkt erst mal größer als ein "normales Meisterbüro).
Der Nachweis nach IndBauRL läßt aber Möglichkeiten.
Gruß
Andreas Beuscher