Hallo Herr Köppen,
die ASR gelten bis zu dem jeweiligen geregelten Sachverhalt, bis etwas neues erlassen wurde, längstens 6 Jahre nach in Krafttreten der neuen ArbStättVO. Etwas neues zu diesen Treppen mit Sicherheit nicht mehr erlassen! Also bin ich zu den ?Idiotismus? verdonnert Personen von der Feuerwehr über Fenster retten zu lassen, als das ich ihnen die Chance gebe sich selbst über eine Wendeltreppe zu retten.
Der von Herr Schäfer beschriebene Weg ist, wenn Sie solche ?weitsichtigen? Beamte haben der einzige weg. Ich hatte auch so einen Fall. Da gab es ein Gebäude mit EG und OG. Es gab einen notwendigen Treppenraum und eine Wendeltreppe außen. Diese war als zweiter Rettungsweg ausgewiesen und wurde vom Arbeitsschutzamt gesperrt. Leider hatten die die ASR nicht richtig gelesen und ich konnte erreichen, dass sie als Verkehrsweg erhalten beleibt.
Auszug Anfang
ArbeitsstättenRichtlinie Verkehrswege ASR 17/1,2
3.2 Als Rettungswege gelten grundsätzlich nur Treppen mit geraden Läufen.
Wendeltreppen sind nur als zusätzliche Treppen (nicht notwendige Treppen) und Spindeltreppen sind nur in begründeten Einzelfällen ausnahmsweise als zusätzliche Treppe (nicht notwendige Treppe) zulässig.
Wendeltreppen weisen einen kreisförmigen oder elliptischen Grundriß mit einer entsprechend ausgebildeten Öffnung im Zentrum (Treppenauge) auf.
Spindeltreppen sind ein Sonderfall der Wendeltreppe mit geschlossenem Treppenauge. Sie sind konzentrisch um eine Säule (Spindel) gebaut.?
Auszug Ende
Da hier auch das Rettungskonzept den 2 Rettungsweg auch über Fenster ermöglichte und die Feuerwehr zustimmte, wurde die Treppe wieder freigegeben und der Hinweis angebracht:
?Kein Rettungsweg, im Notfall nicht benutzen? Damit waren die ?Arbeitsschützer dann zufrieden.
Ich habe den Leuten dann gesagt, dass Sie im Notfall dann selbst entscheiden müssen, ob sie auf die Feuerwehr warten, oder doch die Treppe benutzen.
Was soll man dann noch sagen
Viele Grüße Rainer Thieme