Moin Forum,
Die IndBauRL stellt in Kapitel 5.8.4 die Möglichkeit dar eine innere Brandwand durch 2 sich gegenüberstehende Wände F90 zu ersetzen.
Wer von euch hat dies schon einmal ausgeführt oder kennt ein entsprechend realisiertes Objekt?
Wie würdet Ihr den notwendigen/zulässigen Abstand (z. B. Montage der Wände entsprechend der Zulassung) zwischen diesen F90 Wänden beurteilen?
Bisher habe ich zu diesem Thema noch keine wirklich praktikable Lösung finden können ...
Freue mich auf eine interessante Diskussion!
verregnete Grüße aus Bremen
Piet