Hallo firedigger,
Ausgänge aus Klassenräumen müssen mindestens 90 cm breit sein,
weil in einem Klassenraum keine 50 oder mehr Personen sind,
Flure müssen mindestens 1,25 m breit sein und dürfen nicht eingeengt sein,
jede Engstelle führt zu einem Stau, jeder Stau ist tendenziell
Ursache für Fehlreaktionen, wenn die Nutzer nicht weiter kommen -
also Tür nach dem 1,25 m Flur mindestens auch wieder 1,25 m,
notwendige Treppe mindestens 1,25 m Breite, höchstens 2,50 m Breite
(wegen seitlicher Geländer) u n d
die Treppe muß mindestens so breit sein wie die Ausgänge von Fluren auf diese Treppe (3.4 Satz 5 - die Ausgänge ergeben sich aus der Personenzahl, die daran anschließende Treppe darf nicht enger sein ...),
die Flure müssen mindestens 1,25 m sein UND mindestens 1,00 je 150 darauf angewiesene Personen UND 2,00 m bei mehr als 180 Personen,
die Treppen müssen dem Flurmaß folgen ... also a u c h so breit sein ...
die Türen zwischen Fluren und Treppen müssen a u c h so breit sein !!!,
z.B. durch Standflügel, die sich mit einem Griff von oben nach unten in voller Breite (zusammen mit dem gehflügel) öffnen lassen ...
jetzt kann man doch für Flur und Treppe sagen:
mindestens 1,25 m - reicht für 150 Personen (min 1 m),
bei mehr als 180 Personen 2,00 m (zunächst der Flur,
dann die nicht schmäler sein dürfende Tür und Treppe ...),
2 m Breite reicht für bis zu 300 Personen ... (2 m x 150 Pers/m),
und für noch m e h r Personen muß man sich eine bessere Lösung einfallen lassen, weil die Treppe nicht breiter sein darf als 2,50 m, z.B. durch Mittelgeländer und 3 m Breite (2 x 1,50 m) für bis zu 450 Personen ...
B i t t e keine Einschränkungen bauen, die früher verbreitete Ansicht, so ein bißchen Engstelle macht nichts, ist überholt, es "klemmt" an solchen Stellen.
mfg Franz Schächer