Hallo zusammen,
§ 8 GarVO NRW besagt, dass Gebäudeabschlußwände bei Kleingaragen in F 30 oder A ausgeführt werden müssen.
Nun handelt es sich um eine Holzgarage.
Reicht es eurer Meinung nach aus, die F30 durch die Dimensionierung der Wand zu erreichen oder müsste auch noch etwas gegen die Brennbarkeit der Wand an der Außenseite zum Nachbarn hin geschehen.
Wenn ja, was und wie?
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, Holz im "Außenbereich" durch Anstriche oder ähnliches eine Feuerwiderstandsdauer zu verleihen?
Gruß
wolfgang Cordier