Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: firedoc ä Hallo Forumsteilnehmer,
wie beurteilt man die zulässige Rettungsweglänge bei großen Maschinenanlagen mit mehreren Ebenen und Bühnen inklusive Treppenanbindung - IndBauR ist anwendbar? Im vorliegenden Fall ist in den relevanten Bereichen innerhalb des Gebäudes an der Maschinenanlage ein Aufenthalt von etwa 5 min pro Woche zu unterstellen. Ein zweiter Rettungsweg ist aufgrund fehlender Aufenthaltsräume nicht ausgebildet.
Sind beispielsweise die maximalen Rettungsweglängen nach Industriebaurichtlinie maßgebend? Wie kann man in diesen Fällen (hauptsächlich vertikale Rettungswegfügung) die Luftlinie definieren oder kommt gleich ausschließlich der Ansatz Lauflänge= max. 1,5 x Luftlinie zum Tragen? Gibt es Anwendungsfälle, in denen noch größere Rettungsweglängen in ausgedehnten technischen Anlagen denkbar sind?
An einer Stelle erreicht der Rettungsweg unter Berücksichtigung einer Schrittlänge von 0,63 m pro Steigung im Verlauf der Treppenabschnitte eine Länge von etwa 60 m, wobei die mittlere lichte Raumhöhe überwiegend < 5 m beträgt. Lediglich im Bereich der eigentlichen Maschinenanlage werden etwa 20 m erreicht.
Für entsprechende Hinweise wäre ich dankbar.
Firedoc