Ungedämmte, nicht ausgebaute Dachgeschosse müssen nachträglich so gedämmt werden dass der U-Wert der Decke die Mindestanforderung < 0,30 W/m?K erfüllt.
Situation:
o Gebäude mittlerer Höhe
o Bundesland: Bayern
o Mehrfamilienwohnhaus
o unter 5 Vollgeschosse
o Dachgeschoss als nicht ausgebauter Dachboden
o Alter: ca. 100 Jahre
o oberste Geschossdecke: Holzbalkendecke
Frage:
Decken in Gebäuden mittlerer Höhe sind in F90-AB herzustellen.
In wie weit muss ich dies bei dieser Nachrüstverpflichtung bei diesem bestandsgeschützten Gebäude berücksichtigen? Muss man eine Holzbalkendecken-Bekleidung einbauen, die von oben alleine F90 bringt? Oder muss man nichts brandschutztechnisch aufwerten, da es ja schließlich keine größere "Umbaumaßnahme" ist?
Nachdem dieses "Problem" ja sicherlich in ähnlicher Aufgabenstellung öfters auftritt, wäre ich um reichliche Anteilnahme erfreut.
Viele Grüße
Thomas-R