Hallo zusammen,
eine Wohnungszusammenlegung steht an. Zwei übereinanderliegende Einheiten im MFH Bj. 1987 (16 Parteien) sollen zusammengelegt werden. Deckendurchbruch erstellen und Treppe rein - fertig.
Beide Wohnungen sind und bleiben über die Wohnungseingangstür mit dem Treppenhaus verbunden.
Gibt es aus brandschutztechnischer Sicht hier Einwände? Muss hier dennoch ein Gutachten oder eine Stellungnahme erstellt werden? Ich möchte das nämlich gem. BauO NW §65 als genehmigungsfreies Vorhaben unter Hinzuziehung von Sachkundigen behandeln...!
Der Statiker gibt übrigens sein ok für den DD.
Danke für Meinungen und Antworten
Sebastian Rolko