Sehr geehrter Gast,
die Muster Schulbau Richtlinie der ARGEBAU vom 10.7.98 wurde mit Erlaß vom 9.11.2004 Staatsanzeiger Seite 3.600 in 2004, als Weisung von der Obersten bauaufsicht an die Unteren Bauaufsichten zur Beachtung gegeben und gilt als solches streng genommen n u r intern für die Bauämter zur Gleichbehandlung aller Bürger. Sie ist im "Gültigkeitsverzeichnis 2007" vom 22.1.2007 auf Seite 60 bei Nr. 30 551 gelistet.
Man ist aber gut beraten, gleich zutreffend zu planen, daß der genehmigung die RiLi nicht im Wege steht ...
mfg Schächer