Bundesland: Rheinland-Pfalz Autor: Hans-Georg Mundschenk ä Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Jahren veranstalten wir eine zweitägige Modellbauausstellung im Mainzer Schloß. Seit nunmehr zwei Jahren besteht die örtliche Berufsfeuerwehr auf einer BSW. Wir streiten uns zur Zeit darüber, wer die BSW anfordert bzw, anordnet. In der rheinland-pfälzischen Versammlungsstättenverordnung wird in § 114 erwähnt, dass eine BSW vorhanden sein muss (Abs 1), aber auch, dass eine vorhanden sein kann( Abs 2). Da während der Veranstaltung durchwegs ein Hausmeister anwesend ist, die Tischpläne (inkl. Fluchtwege) vorher zur Genehmigung vorgelegt werden, stehen wir auf dem Standpunkt, dass eine vorherige Brandverhütungsschau ausreichen ist. In den Räumen besteht absolutes Rauchverbot, es werden keine Modelle mit Verbrennermotoren verwendet und offene Flammen etc. sind eh verboten. Die Fluktation der Besucher an zwei Tagen beträgt ca. 50 pro Stunde in den 7 Sälen (insgesamt ca 4500 Besucher an zwei Tagen).
Wir wollen mit der Feuerwehr ein gutes Einvernehmen haben, sehen uns aber etwas überrumpelt, da die Feuerwehr auf dem Standpunkt steht, sie kann auch ohne Mitwirkung des Veranstalters eine BSW anordnen.
Können Sie uns da helfen?