Autor: Olaf Hallo Her Fleischhauer,
es gibt unter http://www.bzr-institut.de/files/pdf/vortraege/forum3-1.pdf einen Vortrag zu Asbestbelastung bei der Betätigung von alten BSK. Demnach bestehen bei unbeschädigten BSK keine konkreten gesundheitlichen Gefährdungen. Werden die BSK selber bei den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht angefasst, ist m. E. kein BSK-Austausch zu fordern.
Unabhängig davon würde ich auf jeden Fall im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen auch den Austausch der BSK empfehlen. Wenn man den Eigentümer darauf hinweißt, dass im Falle späterer BSK-Beschädigungen aufgrund der dann ggf. vorliegenden Asbestbelastungen in der Raumluft das Gebäude gesperrt werden kann (um es mal dramatisch darzustellen) ist dieser vielleicht einsichtig.
Für weitere rechtliche Informationen kann bestimmt der Autor des o.g. Vortrages weiterhelfen (Telefonnummer auf Seite 1 des Vortrages).
Gruß Olaf