Hallo Hr.Schächer,
herzlichen Dank erstmal für ihre praxisbezogene Aussage.
Ich habe auch diesen Altbaufall mit oberster Fußboden bei 7,45m.
Aufgrund der nunmal nicht wegzuredenden 3-Sprossen-Problematik und der meiner Meinung nach wesentlich weniger lebensgefährlichen (im Vergleich zu Wohnen) Büronutzung wollte ich prinzipiell erstmal eine [b]Abweichung von LBauO RhPf von GK 4 nach GK 3 beantragen.[b]
Wenn die Steckleiter und damit das Rettungskonzept nur bis ca.6m OKRF =ca. 7m BRH funktioniert(gerichtlich bestätigt), ist eine Hinterfragung des Absolut-Anspruchs der 7m-Grenze und damit der GK legitim.
Alles andere ist doch weltfremd!
Das Gewicht liegt nun eben mehr auf dem Begiff ´kleine Gebäude´.
Kriterien sind Fläche, Nutzung, Geschosse, Charakter.
Die Geschosshöhe kann nicht mehr der Massstab sein. Im Gegenteil, bei 2 Gebäuden gleichen Charakters ist das mit dem größeren Raumvolumen eindeutig im Vorteil (Rauch).
Die Spezialität der LBauO RhPf Büronutzung o.v. in GK 1-2 völlig auszuschließen ist mir ebenfalls nicht verständlich. Selbst die Personenanzahl ist bei z.B. Familienfesten vergleichbar. Die MBO scheint mir da wesentlich ausgereifter.
OK Öffnung mein letztes Treppenberichsfenster (es gibt ja keinen echten Treppenraum) liegt bei OkFF DG. Rauchsackbildung also bis zum Boden.
Ich überlege, einen weiteren Rauchabzug über einen nicht ausgebauten und nicht nutzbaren Raum zu führen. Die Zimmertüre ist direkt neben der Treppe und ich würde sie gerne mit einer einfachen Blechklappe in der Dachhaut verbinden (mechanisch?) so dass beim Öffnen der Türe auch die Klappe öffnet und ebenso wider schließt.
Oder ist eine kleine Rauchmeldeanlage sinnvoller?
Noch eine Frage zu den Raumabschlusstüren zum Treppenbereich:
Es sind alte Massivholztüren mit Füllung. Gibt hierfür überhaupt brauchbare Schließer? Kann ich diese alten Stangen-Heber mit rauchgeführten Feststellern kombinieren?
Dieses Gebäude berührt viele Grenzbereiche, aber das macht die Sache erst richtig interessant.
Schönen Sonntag