Die MBO und in deren Gefolge alle LBOs, verlangen z w e i voneinander unabhängige Rettungswege ins Freie. Davon ist der erste Rw die notwendige Treppe, möglichst im notwendigen Treppenraum, bei Vorliegend der voraussetzungen auch nach dem notwendigen Flur und der zweite Rettungsweg über eine weitere notwendige Treppe oder sichere Außentreppe oder e i n e anleiterbare Stelle unter 8 m Höhe UND größer 90 x 120 cm (Ausn. By), wenn die Feuerwehr über die entsprechenden Rettungsgeräte verfügt eine auch höher liegende anleiterbare Stelle UND Fenstzer 90 x 120 cm IM LICHTEN ! (nicht Rohbaumaß !).
Gedanke ist, daß die Planung mindestens z w e i sichere Rettungswege (Rw) planmäßig vorsehen udn der errichter herstellen muß. Bei vielen Gebäuden ergeben sich viele weitere Anleitermöglichkeiten, wichtig ist aber, daß ich m i n d e s t e n s zwei unabhängige Rw habe. Ds ist der "Grundschutz". Und mehr verlangt die BO nicht, weil das "sozialverträgliche Ableben" mit einer gewissen rate durchaus akzeptiert ist. So wie 5.000 Tote im Straßenverkehr, 50.000 Herztote usw. . Gesellschaftlicher Konsens.
Und es hat sich angesichts noch immer sehr guter, sehr schneller Feuerwehren (10 Min Hilfsfrist) b e w ä h r t.
Und man soll nichts übertreiben, nicht einmal die Sicherheitsforderung für den Brandfall.... mfg Franz Schächer