Lieber Gast,
eine Schule ist ein Gebäude, in dem sich sehr unterschiedliche Schüler aufhalten können, von den braven Erstklässlern über die Viertklässler bis zu pubertierenden Jugendlichen. Daher kann die Antwort nicht ganz pauschal sein.
Wenn die Bausubstanz, wie das Gesetz es vorsieht es aber leider oft n i c h t gemacht wurde, robuste, im Brandfall raumabschließende Zimmer und Flure und Treppenräume hat, genügt es, die Schüler zu warnen ("Hausalarm, blau"), die gehen ziemlich schnell aus dem Haus und einer der Lehrer oder der Direktor ruft die Feuerwehr udn die machen den Klassenraumbrand zügig aus.
Hat die Substanz größere Mängel ("mobile Bauten" mit Leichtbauwänden ohne Raumabschluß...) ist die Flucht evtl. schon sehr schnell nach Brandausbruch nur erschwert oder gar nicht möglich. Hier muß die Feuerwehr sofort und möglichst über rauichdetektion sofort gerufen werden, um Schlimmstes zu verhindern.
Eine BMA reizt dazu, sie auszulösen ... und statt Klassenarbeit usw. die Ankunft der Feuerwehr zu beobachten. BMA haben sich aus d i e s e m Grund in Schulen häufig nicht bewährt. Notwendigkeit prüfen, siehe vorstehend.