Zweiter Rettungsweg
Hallo, liebe Brandschutzprofis,
dies ist mein erster Auftritt hier im Forum,
Ich würde ich mich über Euren Rat sehr freuen.
In einem Mehrfamilienhaus mit 4 Geschossen soll ein im 1. OG befindlicher Gewerberaum in eine Wohnung "nutzungsgeändert" werden.
Bisher wurde der Raum als Sozialraum und Lager eines im EG befindlichen Ladens genutzt. Durch eine innenliegende Wendeltreppe war der Raum mit dem Ladenlokal direkt verbunden. Diese Anbindung an das EG und somit sicher auch der zweite Fluchtweg sollen entfallen.
Der geplante Wohnraum besitzt dann noch einen realen Fluchtweg:
Über das innenliegendes Treppenhaus.
Das Treppenhaus besitzt eine Rauchabzugsanlage, alle Wohnungsabschlusstüren sind in T 30 ausgeführt, Wände & Treppe entsprechend auch.
Da sich die Wohnung im Hinterhaus befindet, ist ein Anleitern der Feuerwehr nicht möglich.
Das Grundstück ist zu 100% überbaut, eine zweite Fluchtmöglichkeit ins Freie bestünde nur über ein an die Wohnung in gleicher Höhe angrenzendes Flachdach (wird schon als Dachterasse genutzt) und von da auf den Innenhof des Nachbargrundstückes (???).
Ist ein Fluchtweg ausreichend, weil man das Treppenhaus schon als "Sicherheitstreppenraum" bezeichnen kann?
Seht Ihr andere Lösungen, ist das Bauvorhaben so überhaupt genehmigungsfähig?
Freue mich über jede hilfreiche Information.
Viele Grüße
Steffen