Hallo Herr reinsch,
grundsätzlich sind ältere Blech-PUR-Paneele eher F Null als F 30. Die neuer konstruierten Paneele erreichen manchmal, aber auch lange noch nicht alle, F 30. Also: F Null. Dann gelten neben der LBO auch die Industriebaurichtlinie und hinsichtlich Entrauchnung DIN 18 230 ("Industriebau") und 18 232 Teil 2 ("Entrauchung").
Sie wollen in Ihrer Halle sicher produzieren und im Brandfall die Feuerwehr nicht umbringen. Also muß der Rauch r a u s, weil Brandrauch mit PUR giftig und sowohl atemgängig als auch hautgängig ist. Also im Brand: raus und Rauch weder einatmen noch über die Haut wabern lassen.
Dazu muß die Halle wirksam e n t r a u c h t werden, dann tötet es "nur" die drüberfliegenden Vögel. Dazu braucht man in etwa 2 % Abzugsfläche und 3 % Zuluftfläche. Und die sollten w i r k s a m und ohne wenn und aber geschaffen werden und bereits durch Rauchmelder selbsttätig öffnen.
Das sind Sie sich und Ihren Mitarbeitern und der Feuerwehr schuldig !
Der Unterschied zwischen "Rauchabzug" und "Wärmeabzug" bei F Null Hallen ist rein akademisch, die Hitze geht nur mit dem Rauch raus, der Rauch geht nur mit der Hitze raus, wenn Sie abschmelzbare Flächen haben, kann es sein, daß die Stahlhalle umliegt b e v o r die abschmelzbaren Flächen offen sind (Vorschriten Murks ! bei F Null, geht erst ab F 30).
Leider lassen sich angemessene Brandschutzmaßnahmen nicht umgehen.
mfg Franz Schächer