Autor: Klaus Hallo,
Hallo Ralf Schäfer,
in Bayern sind die vier zusammengesteckten Steckleiterteile (noch) das Maß der Dinge (zukünftig kommt evtl. die Multifunktionsleiter).
Daß eine dreiteilige Schiebeleiter zur Normbeladung eines TLF16 gehören sollte, ist mir neu (Beladerichtlinie BaWü?).
Eine dreiteiliege Schiebeleiter als zweiteilige Schiebeleiter zu verwenden, noch dazu ohne Stützstangen, ist mutig.
Aus meiner Sicht sind grundsätzlich bei Nachweisen zum 2. Rettungsweg mittels der Geräte der Feuerwehr nur die vierteiligen Steckleiter oder genormte Hubrettungsgeräte (besser bekannt als z. B. Drehleitern Dl(k) 23/12) anzusetzen.
Pers. Anm.: als wir beide anfingen, uns mit den roten Autos näher auseinanderzusetzen, gab es tatsächlich zweiteilige Schiebeleitern im Löschzug (sowohl auf dem TLF 15 als auch auf den LF16TS des Katastrophenschutzes). Es wurde, da sich diese aber (neben anderen Gründen) nicht bewährt haben (in Deutschland) umgestellt. In anderen Ländern (z.B. Österreich) gibt es die zweiteiligen Schiebeleitern noch.
Grüße