Hallo Daniela Rupsch,
nicht nur Stufen, bei 2,50 m Stufen mit Geländer !
Nicht alles kann irgendwo geschrieben und geregelt sein, wir sind glücklicherweise dabei, die überbordende Vorschriftenflut zurückzubauen. Damit wird aber immer öfter der Ingenieurverstand gefordert. Und das ist gut so. Brandschutz erlernen und sachgerecht die Schutzziele umsetzen. Nur 1 § regelt die Standsicherheit der gebäude, 27 bis 35 §§ den Brandschutz (je nach Zählweise udn LBO).
Der Rettungsweg muß mit der gebotenen Sicherheit m ö g l i c h sein: aufzeichnen in Grundriss und Schnitt und Bezug zur Straße (Drehleiterauf- stellfläche, Leiter und Korb) und der Bauaufsicht vorlegen, geg. von der zuständigen Brandschutzdienststelle ( BF Nürnberg bestätigen lassen und dann von der Bauaufsicht genehmigen lassen.
"Einfach so" kann eine Bauaufsicht das nicht ablehnen, die Bauaufsicht muß vorlegen, welcher Vorschrift es widerspricht, wenn es erkennbar und nachvollziehbar geht - und evtl. noch von der Fw bestätigt wurde. Ggf. "Stellprobe" vereinbaren, d.h. einen Feuerwehreinsatz mit der Drehleiter dorthin und "probieren", Bilder machen, Bestätigung anfordern - ist aber kostenpflichtig. Kann sich trotzdem lohnen.
Zum DFF selbst: es muß oben angeschlagen sein und mindestens 90 x 120 im Lichten öffnen (auch wenn die Bayern behaupten, daß 80 x 100 reicht...), man muß mit Schutzkleidung und Atemschutz reinkommen und auch mit einer Trage notfalls rauskommen. mfg Franz Schächer