Als, wenn ich das richtig sehe, ist da so:
Bei einem Fenster mit 1m Brüstung hätte ich eine Rettungshöhe(=OK Brüstung) 7,11m und der Fussboden dürfte dann bei 6,11m liegen,
außer Türelement, dann ist Brüstung= Rettungshöhe = Fussboden =7,11m.
Dazu: Brüstung Rettungsfenster darf bei 8m sein, teilweise 12,5m.
Welches Rettungsgerät ist denn hiermit gemeint? Schiebeleiter? oder welche Bedeutung haben die 8m?
Bei 7m Fussbodenhöhe muss ich mit einer 1m-Brüstung rechnen als 8m Rettungshöhe -> nicht mit Steckleiter!
Insgesamt muß ich also meine starke Vermutung zurückziehen, dass die 7m-Grenze isgendetwas mit der Steckleiter, also mit Rettungsgerät und Brandschutz zu tun hat. Die Gebäudeklasse 1-3 wird also nicht/wenig durch den Brandschutz definiert.
Also müssste es doch auch hier Argumentationsspielraum bezüglich 7m-Grenze und 8m-Kriterum geben?!
Oder ist das "eigentlich 1m Überstand" ein nur stiller Wunsch der Feuerwehr?
Hat der Retter ein Recht auf seinen Meter??
Kommen die 7m aus dem Stättebau oder woher sonst?
Gute Nacht