Bei der Umnutzung eines Bestandsgebäudes soll im 1. & 2. OG eine Krankenpflegeschule untergebracht werden. Das Gebäude hat nur einen baulichen Rettungsweg.
Da die Schule aus meiner Sicht als berufsbildende Schule unter die MSchulbauR/Hessen fällt, ist ein 2. baulicher Rettungsweg vorzusehen.
Eine eventuell zu errichtende Außentreppe kann nicht an den notwendigen Flur angeschlossen werden. Der Fluchtweg müsste also durch einen Klassenraum führen.
Die Fenster sind mit Hubrettungsgerät der Feuerwehr zu erreichen (Feuerwehrflächen vorhanden), aber aufgrund der zu erwartend hohen Anzahl zu rettender Personen als 2. Rettungsweg ungeeignet. Würde auch der Forderung nach einem baulichen Rettungsweg nicht entsprechen.
Mein Lösungsvorschlag ist die Ausführung des einzigen Treppenraumes als Sicherheitstreppenraum
-Wände F90-A+M
- oberer Abschluss F90-A
- jede Etage mit einer Sicherheitsschleuse allseitig F90-A
- Rauchschutz-Druck-Anlage
- da die notwendigen Maße für die Sicherheitsschleuse Abstand Tür zu Tür 3,0 m nicht eingehalten werden können, soll die RDA zusätzlich eine Spülfunktion für das Treppenhaus erhalten.