Autor: C.S.-E. Vorsicht!!!!
bitte keine Halbwahrheiten.
Befindet sich ein Aufenthaltsraum über der magischen Grenze von 22,00 m (OKRFB HBO) handelt es sich eindeutig um ein Hochhaus.
Hier gibt es nichts schönzureden und bitte keine Unwahrheiten.
Dafür ist das Thema Brandschutz zu sensibel. Bitte auch Haftung des Planers beachten.
Eine Erläuterung, was unter einem Aufenthaltsraum zu verstehen ist, ist z.B. der Handlungsanweisung der HBO zu entnehmen.
Handelt es sich bei dem Geschoss über 22,00 m um einen Aufenthaltsraum ist die HHR ausnahmslos anzuwenden.
Befindet sich in dem Geschoss über 22,00 m z. B. lediglich eine Technikzentrale ist dies kein Aufenthaltsraum und somit handelt es sich nicht um ein Hochhaus.
Warum wollen Sie von der Hochhausrichtlinie abweichen?
Sollte es sich um den zweiten Rettungsweg handeln, der sich im Hochhaus nicht über eine anleiterbare Stelle realisieren läßt sondern lediglich über einen zweiten baulichen RW gibt es andere Lösungsmöglichkeiten.