Hallo Herr M. Vonderau,
haben Sie ein hohes Regal in einem selbst und ohne Regal stehendem Gebäude oder ein Regal, auf dem das Gebäude ruht ? Der Nr. 16 in § 2 (8) ist ausgesprochen verwirrend, ich bin auch schon drauf reingefallen und weder konsequent noch richtig aber halt so geregelt: "Regale" sind Einbauten, keine Bauten, solange sie n i c h t das Dach, die Wand, die Kranbahn usw. tragen. Ausführliche und amtliche Auslegung enthält die "HE - HBO", die Handlungsempfehlung, so eine Art Einführungs- und Erläuterungserlaß, die es im Internet bei www. Wirtschaft. Hessen. de runterzuladen gibt (schlappe 107 Seiten), Sortierung nach §§ und Absätzen, hier also Nr. 2.8.1.16 zum Nachlesen ... Kann sein, Ihr Regal ein genehmigungsfreier E i n b a u.
mfg Franz Schächer