Lieber Herr Beuscher, liebe Kollegen,
Brandschutz ist deutlich billiger geworden, seit er ordentlich geplant und nicht nur hingeschustert wird. Von daher: keine falschen Beschuldigungen, sie treffen nicht.
Die Frage ist doch : brandschutztechnisch wirksame Wand oder eine Wand oder Einhausung ohne Anforderung.
W e n n ich in einer "Blechhütte" eine brandschutztechnische Trennung oder Begrenzung eines Rauch- oder Brandabschnittes b r a u c h e, dann muß das Ding im Brandfall w i r k s a m sein. Und dazu muß das Bauteil "Wand" an einem geeigneten Bauteil mindestens gleicher Feuerwiderstandsdauer ausgesteift sein. Und wenn ich eine solche Aussteifung nicht habe, dann fällt meine Wand vorzeitig um.
Ich mache doch auch keine feuerbeständige Decke "F 90 A" auf ein paar dünne Blechstützen, die von einem Papierkorbbrand umgenietet werden und die Decke runterfallen lassen.
O b ich eine feuerbeständige Decke brauche, das kann ich p l a n e n,
w e n n ich sie brauche muß sie auch feuerbeständig gestützt sein.
O b ich eine feuerhemmende Wand brauche, kann ich planen,
w e n n ich eine brauche, dann muß sie auch 30 Minuten (unter dem Normbrand vergleichbaren Bedingungen) stehen bleiben.
Und w e n n ich in meinem Feuerwehrplan die Wand als feuerhemmend angegeben habe oder die Feuerwehr aus anderen Gründen erfährt, daß die Wand fh sein muß und die Feuerwehr versucht, einen Brand dort zu halten und ein, zwei, drei Kameraden werden von der vorzeitig umfallenden Wand erschlagen, dann ist es Aufgabe von Bauaufsicht, Polizei, Sachverständigen und der Staatsanwaltschaft den Verursacher des Personenschadens zu finden und ihn vor Gericht zu stellen.
Ich muß mich doch im Einsatz darauf verlassen können, daß das, was feuerhemmend sein soll es auch ist. Und das, was feuerbeständig sein soll, das auch erreicht. Es gibt doch wahrlich noch genug andere Pannen, daß einem das Zeug um die Ohren fliegen kann ...
Stellen Sie sich mal vor, die Feuerwehr geht im Treppenraum vor zur Brandstelle, es braucht eine Weile, bis es "vorne" aus ist, die gehen zurück in den Treppenraum und die Wände des Treppenraumes fallen zusammen, weil sie am Blechdach festgemacht sind, das gerade seinen Geist aufgibt. Die Kerle sind weg, die gehen in Verlust ! Wir haben so viele Ertleichterungen mit der neuen MBO / LBOs erlaubt bekommen, wir müssen den schwachen Rest nicht durch falschen Ehrgeiz kaputtreden ! Vor ein paar Jahren durften Sie solche "Blechhütten" noch gar nicht machen, der Grundsatz "F 30" war umgehend geboten. Und die Reduzierung unter Beachtung der Größe / Teilung, der Rauch- und Wärmeabzüge und Brandmelder ist doch ein Super Fortschritt. Warum muß den die Trennwand jetzt auch noch infrage stehen ?
Franz Schächer
Bausattik und baulicher Brandschutz
Fachberater Statik versch.Feuerwehren