Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
auch wenn es ein alt bekanntes Problem ist habe ich einige Fragen.
In einem bestehendem KH (hier Bettenhaus = Hochhaus, Brandenburg) wurden umfangreiche Umbauarbeiten, insbesondere an den Flurwänden, durchgeführt.
In wie weit Bestandschutz besteht ist dabei nicht die Frage.
In 2 Etagen wurden F-90 Decken (von oben und unten) eingebaut und z.T. an vorhandene Wände angeschlossen. Diese Wände sind nicht bis an die Rohdecken geführt bzw. entspr. oberhalb der abgeh. Decke nicht F-90. Jedoch sind Durchführungen (z.B. Lüftungsleitungen) mit FSK ausgerüstet worden. In der anderen Etage wurde nur eine normale Decke montiert.
Meine Frage:
Ist die Situation des o.g. Fluchttunnels tolerierbar, vorausgesetzt die Decke entspr. der ABZ/ABP?
Mit freundl. Grüßen
Hahn