Sehr geehrter Gast,
es kommt darauf an, nach welcher Feuerwiderstandsklassse das Tor klassifiziert ist. T ... nach DIN 4102 dürfte nornalerweise unproblematisch sein, weil Tor im Prinzip genau so geprüft ist wie die Wand. Problematisch wäre es lediglich, wenn die Feuerwehr das etsprechende Tor einstztaktisch als Zugang zum benachbarten Abschnitt benötigen würde.
Wurde jedoch eine Erleichterung auf E...-C nach DIN EN 13501 zugestanden darf in einem größzügig bemessenen Umfeld um das Tor nichts gelagert werden, da im Brandfall die Strahlung fast ungehindert durch das Tor hindurch geht.
Aus Ihrer Frage ist mir jedoch nicht ganz klar, ob bekannt ist, dass ein Feuerschutzabschluss selbstschließend sein muss und nur durch rauchmeldergesteuerte und bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen offengehalten werden dürfen. Bevor ein Brand die Beschläge solch eines Feuerschutzabschlusses beeinträchtigt, muss diese also längst geschlossen sein.
Grüße Lutz Battran