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Bundesland: Thüringen Autor: Berthold ä Hallo, ich plane in Thüringen ein Mehrfamilienhaus. Das MFH besitzt 5 Geschosse und ist ab dem 1. OG als Laubenganghaus konzipiert. Es handelt sich um Gebäudeklasse 5. Der Laubengang dient als 1. Fluchtweg für 2 WE. Vom Laubengang gelangt man in ein abgeschlossenes Treppenhaus (nur eine Fluchtrichtung). Zum Laubengang sind neben den WE-Türen vorwiegend Bad- und Küchenfenster orientiert.Ich möchte den Laubengang möglichst offen gestalten, also eigentlich nur mit Stahlgeländer z.B. mit Verglasung. Frage: Nach Thüringer Bauordnung müssen Wände und Brüstungen notwendiger Flure mit nur einer Fluchtrichtung, die als offene Gänge vor den Außenwänden angeordnet sind F30 erfüllen. Betrifft dies nur die Fensterbrüstungen der Außenwand oder auch die freie Seite des Laubenganges? Ich habe schon häufig Laubengänge mit lediglich Geländer gesehen. 2. Frage gibt es Anforderungen an die Treppenhaustüren zum offenen Gang? Beim notwendigen Flur muss man eine Rauchschutztür einbauen. Vielen Dank für eventuelle Unterstützung, Axel Berthold.