Hallo Ecki,
am 1.12.05 wurde die Frage mehrfach und kontrovers diskutiert. In "Suchen" "Eingangstür" eingeben, kommen alle verschiedenen Stellen, auch die vom 1.12.2005 zur Lektüre.
Man kommt in solche Türen schon rein. Wenn sie nicht abgeschlossen sind mit einer Scheckkarte, wenn sie abgeschlossen sind mit ein bißchen Gewalt. Manchmal braucht man dann eine neue Tür oder einen neuen Schloßkasten. "Kollateralschaden" am Rande des Einsatzes. Nur neuere Türen sind so steif, daß sie halten.
Wir sollten aber daran arbeiten, über die sich ändernde Rechtslage hinaus
s i c h e r e Lösungen anzubieten und das sind stets und jederzeit ohne Hilfsmittel in Fluchtrichtung zu öffnende Türen. Weil ich im Schlafanzug keine Schlüsseltasche habe, kommt es gar nicht so selten vor, daß die Leute erst mal vor einer verschlossenen Tür stehen ... irgendeiner muß dann halt einen Schlüssel mitbringen. W e n n man innen einen Drehknauf am Schließzylinder anbringt, kann man viel leichter zuschließen und i m m e r und ohne Hilfmittel aufschließen.
Braucht man einen Notarzt wirklich dringend und kann ihm nicht selbst aufmachen, sollte man einen Nachbarn rausklingeln und um Hilfe bitten : Licht im Hausflur und am Hauszugang anmachen, daß man die Hausnummer von weitem sieht, wenn der Arzt / Rettungswagen kommt winken o.ä., daß der nicht lange suchen muß, kostet alles sinnlose Zeit, die man manchmal nicht hat.
Die Rechtlage wird durchaus kontrovers diskutiert, man kann seinem Vermieter durchaus anraten, eine solche Drehknauf - Schließung nachzurüsten, daß er im Falle eines Personenschadens nicht für "Schaffung einer Verkehrsgefahr" herangezogen wird. Landgerichtspräsident Motzke aus Augsburg ist da schnell dabei ... und die Rechtslage ä n d e r t sich zu Gunsten der baulichen Sicherheit. Der Schlüsselkasten war auch mal Standard, bis es einen Toten gab. mfg Franz Schächer