Autor: Schächer Hallo Matthias,
in Hessen wurde 10.5.85 die EltBauVO als Richtlinie eingeführt
für Anschlußräume und Verteilerräume über 1 kV und Batterieräume
über 500 Ah eingeführt und nicht zurückgezogen.
Formal erlischt die Bestellung nach 10 Jahren, ich habe sie in der
Vollständigkeitsliste nicht mehr gefunden, formal ist sie damit
erloschen.
Die Anforderung bestand an Wände und decken F 90, Türen T 30,
man sollte grundsätzlich "T 30 RS" wählen, um den gestiegenen
Anforderungen an Rauchschutz zu entsprechen ...
mfg Franz Schächer