Autor: S.-E. Sehr geehrter Herr J.Rüther,
gemäß ABZ bzw. ABP sind z.B. Kabelschotts dauerhaft zu kennzeichnen.
Das bedeutet nicht, dass diese Abschottungen auf beiden Seiten eine Kennzeichnung erhalten müssen.
Eine dauerhafte Kennzeichnung z.B. nur auf einer Wand ist durchaus ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
S.-E.