Autor: Schächer Hallo Heidi,
Sicherheitsgesetze sind Ländersache, das ist in unserem Grundgesetz so geregelt. Deshalb sind Polizeigesetze, "Feuerwehrgesetze" (Brandschutz- Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetze) und die Bauordnungen Landes- recht. Bauplanungsrecht ist im Gegensatz dazu Bundesrecht ("Bundesbaugesetz")
Unter dem Namen des landes (www.Hessen.de"), dem Namen des zuständigen Ministeriums ("www.Wirtschaft.Hessen.de") und dem "Bau" findet man im Internet die Baugesetze, die zugehörigen Verordnungen und Richtlinien und eine Liste der "eingeführten Technischen baubestimmungen" ("ETB").
Manche Bundesländer halten sich an die Musterbauordnung und sind dann einigermaßen ähnlich, viele Länder übernehmen die Musterempfehlungen der ARGEBAU ohne Änderungen, etliche haben aber auch noch "Altbestände" nach eigenem Gutdünken.
Die technischen Normen ("DIN", "VDE", "DVGW" usw) sind bundeseinheitlich, die Verwaltungsvorschriften sind es leider seltener.
Die handelbaren baumaterialien unterliegen der europäischen Abstimmung ("Beseitigung von handelshindernissen") und sind weitgehend europäisch gleich, manchmal gibt es dazu aber "Nationale Anwednungsdokumente", was die Sache völlig sinnlos kompliziert und eher akademische Gründe hat. Die Praktiker haben hiergegen zu spät und zu wenig laut protestiert ...
mfg Franz Schächer