Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Planerlein ä Hallo liebes Forum,
ich plane z.Z die Erweiterung eines Viehstalles.
Als freistehendes landwirtschaftliches Betriebsgebäude nach § 29 somit ohne Anforderungen an die Bauteile.
Habe ich für dieses Produktions- und Lagergebäude die Industriebaurichtlinie zu berücksichtigen?
Produktion von Milch und Lagerung von Stroh.
Da über 2000 m?, kämen dann Wandhydranten und RWA mit ins Spiel.
Außerdem würde der zweite Ausgang (Rolltor) als zweiter Rettungsweg nach BauO NRW ausreichen, jedoch als zweiter Notausgang nach Ind.BauRL nicht.
Wie argumentiere ich die IndBauRL weg?
vielen Dank vorweg,
das Planerlein