Lieber Rocco,
Du zäumst das Pferd von hinten auf, wenn Du Dich nur nach dem Verbleib der Autos erkundigst. Je nachdem, welche Nutzung für die Halle baurechtlich genehmigt war ("graue Vorzeit und folgende") ist jetzt eine Nutzungs- änderungsgenehmigung erforderlich oder ... irgendetwas abgestuftes,
w e i l ein Raum mit 1.000 m? Größe, der zu einer Versammlung (Bewirtung, Vortrag, alles so etwas) genutzt wird, mit bis zu 1.000 Personen (Tische und Sitze) oder mit bis zu 2.000 Personen (nur Sitze oder Stehen) rechnerisch zu belegen ist (Vers Stätten VO ganz am Anfang 1 P / m? bzw. 2 P / m?). Und d a f ü r sind Sicherheitsanforderungen erforderlich, die von Baulicher Sicherheit (Feuerwiderstand der Decke / des Dachs) über Brandmeldeanlagen und Brandwachen der Feuerwehr nach Ortssatzung und Brandschurecht des Landes bis zur Türbreite und der Art der Öffnung geht.
... Und dazu brauchst Du einen Bauvorlageberechtigten, also regelmäßig einen Architekten oder Bauingenieur mit dieser Berechtigung, eine Planung und ein brandschutzkonzept, das muß eingereicht und dann noch rechtzeitig v o r der Veranstaltung genehmigt werden. Es gibt einzelne Bauaufsichten, die für Eintagesveranstaltungen eine vereinfachte Genehmigung erteilen, das kann klappen, muß aber nicht.
Wenn die Genehmigung n u r für e i n e Veranstaltung erteilt werden soll und Deine festgelegte Besucherzahl ("Geschlossene gesellschaft") deutlich nieriger ist, kannst Du die Flächenbelegung mit einem "Bestuhlungsplan" festlegen, dazu ein teil Tanzfläche, das sind dann keine zusätzlichen Gäste sondern die, die eigentlich einen Sitzplatz haben, so kann man mit diesem zu genehmigenden Plan die Zahl reduzieren, ist aber an die Höchstzahl z w i n g e n d gebunden !!! Für Einzelveranstaltungen geht so etwas schon, für generelle genehmigungen nicht mehr.
Für die Einhaltung a l l e r Sicherheitsbestimmungen ist der Veranstalter verantwortlich, das ist bei 1.000 m? kein Spaß ! Ich habe mal ein paar Jugendlichen aus der Patsche geholfen, die in einer (genehmigten) Reithalle eine Disco veranstaltet haben, die hatten nur das Glück, daß eher versehentlich hunderte von Zuschauern mit der Baugenehmigung bereits erfaßt und genehmigt waren ... und dann wurden aber diverse Maßnahmen wie Notlicht und Fluchttüren usw. nachgerüstet, um die erforderliche Sicherheit zu erreichen und eine Staffel Feuerwehr sorgte für die örtliche Gefahrenabwehr. Und das war auch gut so ... und damals um 1.500 Besucher. Es kann zweckmäßig sein, sich einen professionellen "Veranstalter", also eine verantwortliche Person mit Erlaubnisschein nach Vers Stätten VO zu holen und die Durchführung hinsichtlich Sicherheit zu organisieren, wenn es mehr als vielleicht 250 Personen werden ...
Mit freundlichen Grüßen Franz Schächer