Hallo Stephan Rehm,
Müllbehälter gehören n i c h t in Garagen sondern Müllräume (GaVO, BayBO §§ 43, 44). Die Türen zu den feuerbeständigen Müllräumen sind in § 43 als feuerbeständige, selbstschließende Türen (T 90) angegeben, soweit sie nicht die Außentüren sind.
Müllräume stinken und brennen viel öfter als Wohnungen, ... daher sollen sie so angelegt werden, daß kein Mief und kein Müllbrand (Rauch) ein Gebäude erreicht oder gar zerstört. Fenster und Luftlöcher sind so anzulegen, daß ein herausschlagender Brand nicht möglich ist oder darüber kein Fenster und keine Tür erreicht, auch keine brennbare Wanddämmung.
Feuerbeständige Wände und Türen halten beim Brand auch ohne Zutun der Feuerwehr, feuerhemmende Türen, die nach MBO vorgesehen sind, bedürfen der Löschwasserhilfe ...
mfg Franz Schächer