Bundesland: Baden-Württemberg Autor: A. StrobelHallo
Die VStätVO von BW schreibt im Dachbereich für die Tragkonstruktion F30 vor.
Nun habe ich in einem Neuzubauenden Bürgerhaus (Bestuhlung ca. 700 Personen) eine Tragkonstruktion aus Leimbinder die der Statiker auf F 30 gerechnet hat. Die Binder haben eine Achsabstand von 5 Meter. Die eigentliche Dachdeckung liegt auf Kopelpfetten, an der Unterseitig ein Akustikdecke aus Gipskarton (nicht F 30) aufgehängt ist.
Nun meine Frage :
Gehören die Kopelpfetten zur Tragkonstruktion dazu und müssen sie auch feuerhemmend ausgeführt werden. Wie sieht es mit der Aufhängung der Akustikdecke aus muss sie auch 30 Minuten stehen bleiben.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß A.Strobel