Autor: Guido Hallo Om-R
auch in Bayern müsste eigentlich eine "Versammlungsstättenverordnung" existieren.
Hiernach müssten für eine Versmmlungsstätte immer ein oder auch mehrere "Bestuhlungspläne" vorliegen, an die man sich halten muss.
U.a. sind hier einzuhaltende maximale Entfernungen von jedem Platz/Stuhl zu einem Rettungs-/Fluchtweg vorgegeben.
Auch sind Rettungs-/Fluchtwege und Türen grundsätzlich IMMER freizuhalten.
Hierzu müsste auch was in der Bayerischen Landesbauordnung zu finden sein.
Zuständig bei "Mängeln" ist -zumindest im Saarland- als Erstes die untere Bauaufsicht der Gemeinde/Stadt, bzw. hier die Brandschau-Kommision.
Diese nimmt bereits vor einer Veranstaltung eine Besichtigung der Örtlichkeit vor und nimmt diese ab - oder weist auf Mängel hin, die bis zur Veranstaltung beseitigt werden müssen. Die Kommission legt auch fest, ob von der örtlichen Feuerwehr eine "Brandsicherheitswache" gestellt werden muss (teilw. auch noch Rettungsdienst).
Bemerkt die Feuerwehr vor, oder auch während der Veranstalltung Mängel, hat sie diese unverzüglich vom Veranstalter beseitigen zu lassen. Dieser ist deren Aufforderungen nachzukommen. Der "Wachhabende" der Feuerwehr kann bei mangelndem "Durchsetzungsvermögen" die Polizei hinzuziehen, die dann, nach Absprache mit der Feuerwehr und der unteren Bauaufsicht, eine Veranstaltung absagen oder sogar beenden kann.
Man sollte es jedoch erst einmal mit vernünftigen Argumenten in einem ruhigen Gespräch versuchen.
Dies ist alles natürlich nur meine persönliche Meinung!