Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Koeppen,
"eingedoste" brennbare Flüssigkeiten neigen zum Verdampfen und können Fässer sprengen,wenn Druckentlastungen planmäßig fehlen, wie dies bei "Blechbüchsen" üblich ist. Großbehälter sind da anders, Großbehälter muß man auch länger heizen, um die größere Menge im Inneren anzuheizen (wenn das Faß nicht fast leer ist). Nach DIN 18 230 Abschn. 6.5.2 gibt es für Druck entlastete Behälter ab 450 l Erleichterungen ... im Regelfall also nicht.
Prüfhinweis aber an die Stoffe : sind es wirklich Lösemittel - Lacke ? Aus Gründen des Arbeitsschutzes dürfen diese meist nicht mehr verwendet werden, dann die "Altbestände" entsorgen und nur noch Wasserlacke lagern, kann eine preiswertere Lösung sein.
MfG Franz Schächer