Hallo Rako,
ich würde die Antwort gerne von hinten aufzäumen: der Raum unmittelbar am Aufzug darf nicht mit Brandlast belastet sein, weil die Aufzugtür das nicht mitmacht (die Türen sind nicht F 90, auch wenn es sich beim ersten und zweiten Durchlesen der Norm scheinbar so darstellt). Durch einen Vorraum - Brand wäre die Trennung von Geschoß zu Geschoß nicht gesichert, weil der Brand über Rauch und Flammenausbreitung durch den nicht vollständig abgeschlossenen Schacht von Brandlast zu Brandlast weiter liefe.
Ordne ich den Vorraum dem Flur zu, muß er Brandlast frei sein,
ordne ich ihn der Nutzungseinheit zu (darf Brandlast haben), übebrücke
ich die Stockwerke und bringe die im Aufzug Fahrenden in Gefahr, insbesondere, wenn sie in ein brennendes Geschoß fahren und wegen Rauch die Lichtschranke die Weiterfahrt blockiert.
Also : Teil des notwendigen Flures.
Grüße Franz Schächer