Autor: Schächer wenn man es weiß, daß es so ist, braucht man eigentlich k e i n e Norm oder Vorschrift zur Bestätigung, diese sind mehr für die Unwissenden...
Im VDE Regelwerk ist es die Gruppe VDE 0100 mit allen ihren Teilen, die die Hausinstallation bestimmt. Sie ist durch das Energiewirtschaftsgesetz als zu beachtende Regel der Technik eingeführt, die Mißachtung ohne Schaden ordnungswidrig, mit Schaden strafbar (geg. herbeiführen einer Brandgefahr oder auch Brandstiftung),
Daneben ist es bauaufsichtlich geregelt, daß man zu unterlassen hat, was zu einer Brandeenstehung führt, z.B. § 13 HBO.
Der Erkenntnis, daß man es nicht darf folgt a u c h, daß man, tut man es trotzdem, seinen Versuicherungsschutz verliert. Das ist in den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Feuerversicherung in § 7 so bestimmt und von Ihnen beim Antrag auf eine Feuerversicherung "heimlich" unterschrieben worden. Kommt es zu einem Drittschaden ("Nachbar"), kann auch die Haftpflichtversicherung die Regulierung ablehnen.
Mit Mehrfachverteilern kann man sich mühelos um Haus und Hof bringen ...