Autor: Schächer Sehr geehrter Herr Hassler,
für Heizräume und Heizöllagerräume gelten die Anforderungen der Hessischen Feuerungs VO vom 21.6.1977 i.d.F. vom 20.3.1979, also eine uralte Vorschrift. Hinsichtlich Öllagerung ist die neue Muster FeuVO aber auch nicht anders. Die Muster FeuVO gibt es im Internet bei www.IS-ARGEBAU.de oder www.Buministerkonferenz.de, beides das gleiche Portal, die Hess. FeuVo ist in verschiedneen Büchern abgedruckt, z.B. Kohlhammer Deutscher gemeindeverlag Allgeier/v.Lutzau: Hessische bauordnung Textausgabe 1999
für Elektrische Anschlußräume gibt es einen Elektroerlaß für Räume über 1 kV Anschlußwert oder Trafoleistung oder über 500 Ah Batterieleistung, darunter in Hessen keine Anforderungen.
mfg Franz Schächer