Autor: Schächer Liebe Kollegen,
hier wird etwas zu mutig argumentiert: eine Trennwand oder Brandwand hat einen bestimmten Brandwiderstand zu leisten, weil der Andere sich dahinter "verstecken" darf, d.h. sein Eigentum und sein Leben sind vergleichsweise sicher, der Bereich davor brennt munter ab. A u c h die Feuerwehr nutzt solche qualifizierten Trennwände und Brandwände, um einen Brand innerhalb des Hauses oder spätestens an der Grenze zu halten.
Wenn ein Blechdach drüber geht, ist zu vermuten, daß eine Halle in Brandbekämpfungsabschnitte oder Brandabschnitte unterteilt wird. Und wenn das Blech runterkommt, reißt es die damit "ausgesteifte" Wand mit um.
Damit muß die Feuerwehr n i c h t rechnen !
Das ist ein zu verantwortender, schwerer Mangel und nicht einsehbar !
Es gibt keine "gehaltenen Wände", wenn man etwas "hält" ist es "ausgesteift". Und ob der Prüfer oder die Bauaufsicht den Murks erkannt hat oder nicht, ist völlig wurscht, Planer und Errichter haften für die Richtigkeit der Anforderung baurechtlich (Bußgeld, Strafe), sie haften aus Werkvertrag dem Bauherrn gegenüber schlappe 30 Jahre wegen verborgenem Mangel (also Jahresende 1976 errichtet fällt j e t z t aus der Gewährleistung), sie haften gegenüber jedem Dritten, der geschädigt wird, bis 3 Jahre nach Ereigniseintritt ... sogenannte "Haftung aus Verkehrs- gefahr".
Eine Wand muß stehen bleiben. Und dazu muß sie ihre Vertikallasten nach unten abgeben können oder aufgehängt sein und sie muß "gehalten", d.h horizontal ausgesteift sein. Genau das sagt die Norm, das sagen alle Zulassungen, ... und darüber kann man sich n i c h t hinwegsetzen.
Und wenn die Wand vorzeitig umfällt, z.B. zusammen mit dem Dach, und die Feuerwehr steht dahinter, um einen Brand dort halten zu können, ist dies ein Schadensfall zu Lasten von Planern und Errichtern. Baurecht, Zivilrecht, Strafrecht, ... und bei schwerverletzten oder toten Feuerwehrleuten wird auch ermittelt, warum die Kiste gekippt ist.
Ich weiß, daß die Generation unserer Väter Brandschutz viel weniger leidenschaftlich gesehen hat als wir. Auch von den Bauvorhaben meines Vaters, den ich für einen sehr bewußten und verantwortungsvollen Statiker gehalten habe, habe ich schon das eine oder andere Ding gefunden und wenn ich an meine ersten Bvh zurückdenke, ist auch manches falsche drin verbaut. Aber das kann uns doch n i e erlauben, so weiterzumachen.
Wir bessern derzeit eine Menge Brandschutz nach, der in der Jahrhundertwende 1880 / 1915 und in den stürmischen sechziger und siebziger Jahren errichtet wurde. Aber wir sollten (möglichst) wenig neuen Mist verzapfen. Auch, wenn es schwerfällt.
Nochweihnachtliche Grüße Franz Schächer