Autor: Schächer Lieber Rainer,
der Text des Abschnittes ist einfach und gültig, er entspricht der MBO und den LandesBOs, er lautet
Aussteifende Riegel und Stützen müssen mindestens derselben Feuerwiderstandsklasse wie die Wände angehören; ihre Feuerwiderstandsdauer ist ... nachzuweisen.
Daß man von alters her das nicht so eng gesehen und Giebel am Firstbalken und diesen durch diagonale Bretter an der Traufe gehalten hat, ist bekannt. Deshalb war es aber noch nicht richtig. Und mit der engeren Sicht der Risse am Mauerwerk und der sehr weichen Dachaussteifung durch Blechbänder, die ohnehin nur selten so straff gespannt sind, wie sie sein müssen, fängt das Umdenken an und man macht aus der obersten Decke heraus Aussteifungsstützen und Ringbalken, an denen man das Mauerwerk hält. Und zusätzlich hat man den Firstbalken gegen abheben und verrutschen auf einem kurzen Balken auf dem Giebel angedübelt und damit eine zusätzliche halterung auch gegen Kippen geschaffen.
Eigentlich braucht man dazu keinen Kommentar ...
Grüße Franz Schächer