Autor: Schächer Sie finden über eine Suchmaschine, z.B. google.de, bei "Rheinlandpfalz Finanzministerium" die passende "Bau" Seite und dort eine übersichtliche Sammlung s e h r vieler Regelungen des Bauens. Diese für den BS runtergeladen und geplottet wird eine gute Sammlung. Die anderen Bundesländer haben inzwischen bei dem für das Bauen zuständigen Ministerium auch solche Sammlungen, das ist sehr hilfreich.
Dazu evtl. die Muster VO / RiLi bei "IS-ARGEBAU.de" ...oder "Bauministerkonferenz.de", das ist die gleiche Seite.
Für Sonderbauten, für die es keine Richtlinien gibt, muß man sich etwas selbst erarbeiten. bei "geregelten" Bauten (1-5 und geregelte Sonderbauten) ist es aber auch wichtig, sich stets sorgfältig zu überlegen, ob die regelung, die stets nur eine M i n d e s t forderung darstellt, ausreicht oder das spezielle, hier beplante Klientel nicht beondere Maßnahmen erfordert.
Hessen hat mit dem Staatsanzeiger vom 18.12.2006 eine n e u e Liste der "Eingeführten Technischen Baubestimmungen" veröffentlich mit s e h r vielen Neuerungen, z.B. den neuen Lastnormen ... Erdbeben, ... Nach § 3 (1) MBO und HBO gelten d i e s e als zu beachtende Baunormen.
mfg Schächer